Mitgliedschaft
- Jeder Mieter ist zugleich Mitglied der Genossenschaft.
- Antrag auf Mitgliedschaft kann jeder Bürger ab dem 18. Lebensjahr bzw. mit Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten ab 17. Lebensjahr nach Anerkennung der Satzung stellen.
- Mit dem Eintritt in die Genossenschaft als Mitglied wird ein Beitrag in Höhe eines Genossenschaftsanteiles von einmalig 150,00 € mit einer Aufnahmegebühr von 15,00 € fällig.
- Mit der Übernahme einer Wohnung werden weitere Geossenschaftsanteile in Abhängigkeit der Wohnungsgröße gemäß Satzung fällig. Diese können als jähliche Raten in Höhe eines Anteiles (150,00 €)
gezahlt werden.
- Die Anteile können nach Auszug aus der Wohnungsbaugenossenschaft separat bis zum 30.11. eines Kalenderjahres gekündigt werden . Die Auszahlung kann erst im Folgejahr nach bestätigtem
Jahresabschluß durch die Mitgliederversammlung erfolgen.
- Mitgliedsanteile sind vererbbar.
Mieten
- entsprechend Wohnungsgröße und Personenanzahl werden Nebenkosten zur Miete als Vorauszahlung für Wasser/Abwasser, Wasserzählermiete, Hauslicht, Grünlandpflege, Grundsteuer, Versicherungen,
Abfallentsorgung, Schornsteinfeger und Winterdienst fällig.
- Die Nebenkosten werden im Folgejahr entsprechend dem von der Mitgliederversammlung beschlossenen Umlageschlüssel bzw. Ablesewerten abgerechnet und mit den Vorauszahlungen verrechnet.